Informationen zu DSGVO und rev.DSG 2023 finden Sie auf unserer Blog-Seite.
Falls Sie von Ihren bestehenden Kontakten keine «eindeutige, gemäss DSGVO-Richtlinien belegbare Einwilligung» haben, dass Sie diese anschreiben dürfen und dies gerne nachholen möchten, steht Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Einwilligung über die Empfängerprofil-Anpassung
Sie können die Einwilligung Ihrer Kontakte über das Empfängerprofil einholen. Wichtig ist hierbei, dass Sie zuerst ein geeignetes individuelles Feld eröffnen (z.B. ein «Ja/Nein-Feld» mit der Bezeichnung 'Ja, ich möchte weiterhin Newsletter des Unternehmens XY erhalten').
Nun können Sie das Empfängerprofil-Formular anlegen (Anleitung dazu) und integrieren dabei das neu erstellte «Ja/Nein-Feld».
Wenn Sie sich bei einer Anpassung eine Benachrichtigung per E-Mail zusenden lassen, haben Sie zudem eine Kopie der offiziellen Einwilligung des Empfängers, welche Sie aufbewahren können.
Um für zukünftige Sendungen nur diejenigen Kontakte anzuschreiben, welche die Einwilligung gegeben haben, wird noch ein entsprechendes Segment benötigt. Als Segment wählen Sie das erstellte «Ja/Nein-Feld» aus und setzen als Kriterium 'gleich JA'. Damit enthält das Segment alle Empfänger, die die Einwilligung erteilt haben. Nun können Sie bei zukünftigen Sendungen jeweils nur noch dieses Segment auswählen.
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